TIERARZTPRAXIS
Dipl-Tzt. Mag. Karoline Herbich
0664/2832889
praxis@tierarzt-herbich.at

MO -SA 10:00-12:00 Uhr
MO, DI, MI, FR 16:00-19:00 Uhr
Wir ersuchen um telefonische

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Vom 24.12.24-1.1.25 ist die Praxis geschlossen.
Ab 2.1.25 sind wir gerne wieder für Ihr Tier und Sie da.
Wir wünschen allen Patienten und Kunden ein gesegnetes Weihnachtsfest
und alles Gute und Gesundheit im Neuen Jahr!

Adresse:
Kaiser Josef-Straße 36
2120 Wolkersdorf
So finden sie uns

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Dipl-Tzt. Mag. Karoline Herbich
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dipl-Tzt. Mag. Karoline Herbich

Geltungsbereich / Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) werden sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Verträgen über tierärztliche Leistungen mit Dipl-Tzt. Mag. Karoline Herbich (idF „Tierarztpraxis Herbich“) zugrunde gelegt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Fassung der AGB, die unter www.tierarztpraxis-herbich.at abrufbar ist. Eine aktuelle Fassung der AGB liegt in der Praxis auf und ist für (potenzielle) Vertragspartner jederzeit einsehbar.

Der tierärztliche Behandlungsvertrag kommt durch den Auftrag des Eigentümers des Tieres oder des Halters iSd § 4 Z 1 Tierschutzgesetz (TSchG) und der Annahme des Auftrags durch die Tierarztpraxis Herbich zustande. Die Annahme unterliegt keinen Formerfordernissen. Sie kann ausdrücklich durch Zusage oder konkludent durch Beginn der tierärztlichen Behandlung oder Beratungsleistung erfolgen.

Das Vertragsverhältnis kommt mit der Tierarztpraxis Herbich zustande.

Die Tierarztpraxis Herbich behält sich das Recht zur Behandlungsverweigerung vor. Ausgenommen sind lle, die nach tierärztlichem Ermessen einen Notfall darstellen.

Terminkoordination und Kostenpflicht von nicht wahrgenommenen Terminen

Die Tierarztpraxis Herbich ersucht um vorherige Terminvereinbarung. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch oder über das Online-Buchungs-System erfolgen. Damit sollen lange Wartezeiten vermieden und der Stress für die Tiere reduziert werden.

Notfälle werden immer vorgereiht. Da auch andere Tierbesitzer Sorge um ihre geliebten (Haus-)Tiere haben, bittet die Tierarztpraxis Herbich um Verständnis.

Kann ein vereinbarter Termin – aus welchen Gründen auch immer nicht wahrgenommen werden, ist dieser Termin rechtzeitig abzusagen bzw zu stornieren. Rechtzeitig ist eine Absage bzw Stornierung dann, wenn sie 5 Stunden, bei OP-Terminen mindestens 24 Stunden, vor dem Termin der Tierarztpraxis Herbich telefonisch zugeht.

Die Tierarztpraxis Herbich behält sich das Recht vor, im Falle nicht rechtzeitig abgesagter bzw stornierter Termine eine Entschädigungsgebühr iHv EUR 35,- in Rechnung zu stellen.

Wechselseitige Rechte und Pflichten

Die Tierarztpraxis Herbich verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung des Vertrags unter Beachtung aller berufs- und standesrechtlichen Vorschriften. Die im Rahmen des tierärztlichen Behandlungsvertrags zu erbringenden Leistungen erfolgen unter Einhaltung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Behandlungs- und Untersuchungsmethoden. Ein Behandlungserfolg bzw die Heilung des zu behandelnden Tieres kann nicht garantiert werden.

Die Tierarztpraxis Herbich verpflichtet sich zu einer umfassenden tierärztlichen Aufklärung auf Basis der zum Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Informationen. Der Halter des Tieres verpflichtet sich, eigenverantwortlich alle ihm bekannten Informationen zum Gesundheitszustand und zur Krankengeschichte des Tieres offenzulegen sowie bereits vorhandene Befunde bereitzustellen. Auf eine etwaige Gefährlichkeit des Tieres hat der Halter vor Behandlungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen.

Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Entrichtung des vereinbarten Entgelts (s „4 Honorar“) für durch die Tierarztpraxis Herbich erbrachte Leistungen.

Die Mitarbeiter der Tierarztpraxis Herbich unterliegen der tierärztlichen Verschwiegenheitspflicht (§ 29 Tierärztegesetz idF BGBl. I Nr. 65/2022), die nur im Falle eines öffentlichen Interesses (zB Anzeigepflichten) oder eines berechtigten privaten Interesses durchbrochen werden kann.

Die Entscheidung, welcher Tierarzt die Behandlung durchführt, liegt bei der Tierarztpraxis Herbich. Der Eigentümer bzw Halter des Tieres hat keinen (Rechts-)Anspruch auf Auswahl des behandelnden Tierarztes.

Die Tierarztpraxis Herbich ist berechtigt, Mitarbeiter oder aber externe fachkundige Personen zur Behandlung des Tieres beizuziehen, sollte sie dies für erforderlich halten. Eine gesonderte Information hierüber ist nicht nötig.

Kommt es durch höhere Gewalt oder Betriebsstörungen zu Behinderungen, ist die Tierarztpraxis zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Honorar

Die Höhe des Honoraranspruchs für Untersuchungs- und Behandlungsleistungen orientiert sich mangels abweichender Vereinbarung an der Honorarempfehlung der Österreichischen Tierärztekammer in der jeweils ltigen Fassung, die online unter https://www.tieraerztekammer.at/oeffentlicher-bereich/berufsinformation/praxis-infos/honorarempfehlungen abrufbar ist. Der Stundensatz beträgt demnach aktuell maximal netto EUR 152,- (Stufe I) bzw netto EUR 228,- (Stufe II). Bei komplexeren Aufgaben (Stufe III) wird ein nach Art und Aufwand der Tätigkeit zu bestimmender Zuschlag auf die Stufe II verrechnet. Genauere Informationen zu den verschiedenen Stufen entnehmen Sie bitte der Honorarempfehlung der österreichischen Tierärztekammer bzw dem Aushang in den Ordinationsräumlichkeiten.

Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem individuellen Verletzungs- oder Krankheitsbild des Tieres und dessen Verlauf. Bei etwaigen Kostenvoranschlägen handelt es sich daher um unverbindliche Schätzungen auf Basis der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen. Der Honoraranspruch wird durch einen unverbindlichen Kostenvoranschlag nicht gemindert oder ergänzt.

Eine Untersuchung bzw Behandlung des Tieres wird grundsätzlich nur auf Wunsch des Eigentümers bzw Halters des Tieres durchgeführt. Sollte sich jedoch während eines stationären Aufenthalts des Tieres der Gesundheitszustand des anvertrauten Tieres unerwartet derart verschlechtern, dass lebensbedrohliche oder schwerwiegende negative Folgen für das Tier nicht ausgeschlossen werden können, behält sich die Tierarztpraxis Herbich vor, eine Untersuchung und ggf Behandlung des Tieres auch ohne vorherige Zustimmung des Vertragspartners vorzunehmen. Der Honoraranspruch der Tierarztpraxis Herbich bleibt in diesem Fall gewahrt.

Das Honorar für erbrachte Leistungen ist umgehend nach erbrachter Untersuchung und/oder Behandlung entweder in bar oder mittels Bankomatkarte/Kreditkarte zu entrichten.

In Ausnahmefällen ist nach entsprechender Vereinbarung eine Zahlung auf Rechnung möglich. Der ausstehende Betrag ist so rechtzeitig auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu bezahlen, dass er maximal 14 Tage nach Rechnungslegung eingeht. Die Tierarztpraxis Herbich behält sich vor, für Honorarzahlungen, die später als 14 Tage nach Rechnungslegung erfolgen, die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 1333 Abs 1 iVm § 1000 Abs 1 ABGB) zu verrechnen. Des Weiteren behält sich die Tierarztpraxis Herbich die Einhebung allfälliger Betreibungs- und Einbringungskosten vor (§ 1333 Abs 2 ABGB).

Die Tierarztpraxis Herbich ist berechtigt, eine Anzahlung von 30% des geschätzten Honoraranspruchs zu fordern.

Für Entgelte, die nicht der Honorarempfehlung der Österreichischen Tierärztekammer folgen, behält sich die Tierarztpraxis Herbich vor, die Entgelte jährlich zum 1.3. gemäß der letzten veröffentlichten Indexzahl des Verbraucherpreisindex („VPI“) anzupassen; Ausgangswert ist die für Jänner des Vorjahres veröffentlichte Indexzahl. Sollte der VPI nicht mehr veröffentlicht werden, so wird der an seiner Stelle veröffentlichte Indexr die Wertsicherung herangezogen.

Abgegebene Medikamente und/oder Waren bleiben im Eigentum der Tierarztpraxis Herbich, bis der Vertragspartner die gesamten Verbindlichkeiten gegenüber der Tierarztpraxis Herbich erfüllt hat.

Der Umtausch oder die Rücknahme von Arzneimitteln, Diät- und Ergänzungsmitteln ist grundsätzlich nicht möglich.

Haftung

Die Tierarztpraxis Herbich ist bestrebt, die ihr anvertrauten Tiere unter Einhaltung der tierärztlichen Sorgfaltspflicht sowie unter Anwendung wissenschaftlich anerkannter Behandlungs- und Untersuchungsmethoden zu behandeln. Sollten dennoch Komplikationen nach der Behandlung des Tieres auftreten, ist die Tierarztpraxis Herbich umgehend zu verständigen.

Die Tierarztpraxis Herbich haftet nicht für persönliche Gegenstände, die dem Vertragspartner oder sich in der Praxis aufhaltenden Dritten abhandenkommen, es sei denn die Tierarztpraxis Herbich hat den Verlust grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verantworten.

Die Haftung der Tierarztpraxis Herbich ist im Falle leichter Fahrlässigkeit überdies der Höhe nach für jeden einzelnen Schadensfall mit der Höhe der von der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers übernommenen Versicherungssumme (die Versicherungssumme beträgt derzeit jedenfalls EUR 300.000) begrenzt.

Datenschutz

Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt insbesondere aufgrund der Erfüllung des Behandlungsvertrags bzw zur Erfüllung der vorgeschriebenen Dokumentationspflichten. Um eine fortschreitende und kontinuierliche Behandlung und Betreuung in der Tierarztpraxis Herbich gewährleisten zu können, ist die Verarbeitung von Kontaktdaten und anderer, von Haltern am Stammblatt angegebenen Informationen unumgänglich. Diese Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Die personenbezogenen Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz („DSG“) sowie der Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) in der jeweils geltenden Fassung.

Ausgenommen von der Datenübermittlung sind Überweisungen an andere Tierarztpraxen, Kliniken, Labore sowie bei Auftreten von melde- und anzeigepflichtigen Tierseuchen.

Für weitere Informationen betreffend den Datenschutz verweist die Tierarztpraxis Herbich auf die Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://tierarzt-herbich.at/common/info/datenschutz.html.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort ist mangels ausdrücklich anderslautender Vereinbarung Wolkersdorf im Weinviertel.

Sämtliche sich aus dem Behandlungsvertrag ergebenden Ansprüche unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Gerichtsstand für Erfüllungen aus dem Vertragsverhältnis ist das für den Erfüllungsort sachlich zuständige Gericht.

Die Österreichische Tierärztekammer ist die zuständige Kammer und Beschwerdestelle.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der AGB: 25.08.2023

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